Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“

§ 3 (1) ArbSchG)


WARUM ARBEITSSCHUTZ?

Der Gesetzgeber schreibt vor:

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen"  § 3 (1) ArbSchG)



PSA
Persönliche Schutzausrüstung

Zu PSA gehören zum Beispiel: Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel.


Sind PSA, wie z. B. Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, erforderlich, müssen sie vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos bereitgestellt werden. Der Einsatz von PSA führt zu Pflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten.


Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher, in einzelnen Fällen kann jedoch auch der Entleiher zur Stellung von PSA verpflichtet sein.


Sprechen Sie uns an. Wir beschaffen Ihnen die passgenaue Kleidung und Materiallien.


Unsere ausgebildeten Fachkräfte schulen Ihre Mitarbeiter mit einer Grundschulung oder auch in der Höhenrettung. Ebenso erledigen wir die jährlich notwendige Prüfung sowie die Schulung für die Höhenrettung.




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Regalprüfung und Reparaturen

Mit unserem Team  ausgebildeter und erfahrener Regalinspekteuren prüfen und reparieren wir Ihre Regalsysteme, Schwerlastregale u.w. nach den nach DIN 15635.

Unser Team ist dazu deutschlandweit im Einsatz und steht jederzeit kurzfristig zur Verfügung.


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Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV (ehemals UVV)


In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt. 

Die DGUV Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln.


Leistungen anfordern

Unser Angebot zur Prüfung Ihrer Betriebsmittel


Prüfungen gemäß DGUV Regel 100 - 500 (ehemals BGR 500) z.B.:

  • Prüfung von Lastenaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
  • Prüfung von Hebebühnen aller Art
  • Prüfung von Hubarbeitsbühnen, Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern aller Art
  • Prüfung von Verzurrpunkten, Verzurrnetzen, Verzurrgurten, Verzurrketten

Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 der jeweiligen Berufsgenossenschaften (ehemals BGV A3) z.B.:

  • Elektroprüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen
  • Elektroprüfung der ortsveränderlichen elektrische Arbeits- und Betriebsmittel

Weitere Prüfungen gemäß verschiedenster DGUV Vorschriften und Normen z.B.:


Hinweis: Alle Prüfungen werden durch uns oder unsere Partner mit ausgebildeten Facharbeiter ausgeführt!


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